In einem ersten Mandantengespräch wird sich unter anderem auch die Frage über die Zusammensetzung und Höhe der Gebühren für unsere Leistungen stellen.
Nur wenn die Leistungen des selbständigen Buchhalters berechenbar sind, kann hierfür eine notwendige Vertrauensbasis entstehen.
Daher ist es mir wichtig in diesem Bereich, von Anfang an Transparenz zu schaffen.
Grundsätzlich stehen dem selbständigen Buchhalter drei Abrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung:
Buchen laufender Geschäftsfälle
Gerade bei neuen Mandanten ist der Umfang der anfallenden Arbeiten erst nach einigen Monaten bzw. zum Jahresende einzuschätzen. Häufig liegt auch kein Gegenstandswert für die Berechnung nach der Wertegebührentabelle vor, so das hier auf die Zeitgebühr zurückgegriffen werden muss.
Die Zeitgebühr je Stunde beträgt 42,00.
Mitglieder des b.b.h. (Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter) können die Gebührentabelle des b.b.h. als Abrechnungsgrundlage nutzen.
Beispiel 1:
Sie bringen uns Ihre Buchungsbelege bereits sortiert und haben einen Netto-Jahresumsatz von 190.000,00 €. Die Buchhaltung weist keine Besonderheiten z.B. besonderen zeitlichen Aufwand durch Rückfragen, fehlende Belege oder hohen Beleganfall auf.
Als Grundlage für die Abrechnung ist die Wertegebühren – Tabelle gemäß b.b.h. vereinbart.
Diese weist beim aufgerundeten Jahresumsatz von 200.000,00 € Euro einen Betrag von 208,80 € bei einer angesetzten Gebühr von 6/10 aus.
Beispiel 2. (Abwandlung zu Beispiel 1)
Sie bringen auf Grund besonderer Umstände in einem Monat die Buchhaltung unsortiert und wir benötigen zur Vorbereitung zusätzlich eine Stunde.
Das bedeutet zusätzlich zur Wertegebühr eine Zeitgebühr für eine Stunde.
Führt die Zeitgebühr bzw. Wertegebühr zu keinem realistischen Wert der Gebühr, so ist die Mindestgebühr von 42,00 € pro Monat anzusetzen.
Laufende Lohnabrechnung:
Im Rahmen der Lohnbuchführung berechnen wir folgende Pauschalgebühren, wobei mit der Pauschale mehrere Tätigkeiten abgegolten sind:
bis 5 Arbeitnehmer 15,00 €
6 – 10 Arbeitnehmer 14,00 €
11 – 20 Arbeitnehmer 13,50 €
21 – 30 Arbeitnehmer 13,00 €
31 – 40 Arbeitnehmer 12,50 €
Über 40 Arbeitnehmer 12,00 €
Sonstige Dienstleistungen:
(z.B. Auskünfte, Besprechungen, betriebswirtschaftliche Beratungen)
Zeitgebühr je Stunde 42,00 €
Vergütungen für Auslagen (zusätzlich zur Rechnung)
Alle genannten Preise sind Nettowerte und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von z.Zt. 19%.
Rechtlicher Hinweis:
Die angebotenen Dienstleistungen im Bereich der Buchhaltung beschränkt sich ausschließlich auf rein mechanische Arbeitsgänge gem. § 6 Nr. 3 StBerG und auf das Buchen laufender Geschäftsvorfälle einschließlich Kontieren sowie der laufenden Lohnabrechnungen, das Fertigen von Lohnsteueranmeldungen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG.
Es findet keine Steuerberatung statt.